Brückenneubau nimmt jetzt den größtmöglichen Umweg

Brückenneubau nimmt jetzt den größtmöglichen Umweg

Die Talbrücke Büschergrund wird so schnell nicht neu gebaut: Die Autobahn GmbH des Bundes will nun den sichersten, wenn auch den aufwändigsten Weg gehen.

Büschergrund. Die "schnelle Lösung" beim Neubau der Autobahn-Talbrücke Büschergrund ist endgültig vom Tisch. Die Niederlassung Westfalen der Autobahn GmbH wird für den Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund zwischen Freudenberg und Olpe im Verlauf der A45 ein Planfeststellungsverfahren beim Fernstraßenbundesamt (FBA) beantragen. Damit sollen weitere juristische Auseinandersetzungen vermieden werden, der Beginn des Neubaus wird sich verschieben.

Rückblick: Am 31. januar hat der BUND einen Eilantrag gestellt, dass mit dem Bau nicht begonnen werden darf. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat am 11. Mai dem Antrag mit einem Eilbeschluss zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stattgegeben. Das Gericht hat insbesondere die durchgeführte Umweltverträglichkeitsvorprüfung aus dem Jahr 2017, die vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen aufgestellt worden war und der beklagten Plangenehmigung des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Verrohrung der Wending zugrunde lag, beanstandet. Weitere aufgeworfenen Rechtsfragen hat das Gericht unbeantwortet gelassen.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein beabsichtigt, dass noch beim Oberverwaltungsgericht anhängige Hauptsacheverfahren formal zu beenden. "Ein mehrjähriges Klageverfahren, um noch ausstehende Rechtsfragen zu klären, macht auch aus Sicht der Autobahn GmbH keinen Sinn", heißt es auf Nachfrage.

Die Autobahn GmbH des Bundes will nun den sichersten, wenn auch den aufwändigsten Weg gehen. Sie wird für den Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund eine eigene fernstraßenrechtliche Planfeststellung beim Fernstraßen-Bundesamt beantragen und dabei freiwillig eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen. Die erforderlichen Fachgutachten werden umfassend aktualisiert.

"Damit soll ein langes Klageverfahren, das eine Reihe von Rechtsfragen, die bislang weder höchstrichterlich noch obergerichtlich geklärt worden sind, umgangen werden, um möglichst schnell mit den Ersatzneubau beginnen zu können", so die Autobahn GmbH abschließend.

 

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