Bundestagswahl: Briefwahlantrag kann ab sofort gestellt werden

Bundestagswahl: Briefwahlantrag kann ab sofort gestellt werden

Am 23. Februar wird der neue Bundestag gewählt. Wahlberechtigte aus Freudenberg können bereits ihre Briefwahlunterlagen beantragen.

Freudenberg. Am Sonntag, 23. Februar, wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Alle Wahlberechtigten werden zum Stichtag 12. Januar von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens bis zum 1. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Sofern bis zum 1. Februar keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, wird darum gebeten, sich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen. Wer innerhalb des Wahlkreises in einem anderen Wahlbezirk als dem auf der Wahlbenachrichtigung eingetragenen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, muss dies wie folgt beantragen:

  1. Der einfachste und schnellste Weg ist der Online-Briefwahlantrag, der ab 22. Januar 2025 über die Homepage der Stadt Freudenberg unter https://www.freudenberg-stadt.de/briefwahl aufrufbar ist.
  2. Sie können für die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch Ihre Wahlbenachrichtigung nutzen. Hierauf finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag.  Außerdem können Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung den vorgedruckten Wahlscheinantrag nutzen. 
  3. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch formlos per Brief oder per E-Mail unter Angabe des Nachnamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) beantragen.
  4. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
  5. Der vollständige Antrag muss bis zum 18. Februar (Eingang im Rathaus) vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung der Unterlagen nicht mehr gewähr-leistet werden. 

Wahlscheine können grundsätzlich nur bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, beantragt werden. Im Falle einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag (23. Februar) möglich. Die Wahlunterlagen können durch eine beauftragte Person mit schriftlicher Vollmacht abgeholt werden.

Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren hat, kann ihr bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die Wahlberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Wahlbriefe rechtzeitig, bis spätestens 18 Uhr am Wahltag (Sonntag, 23. Februar) im Rathaus Freudenberg, Mórer Platz 1, eingegangen sind.

Außerdem besteht ab Montag, 10. Februar, die Möglichkeit, bei Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Rathaus der Stadt Freudenberg direkt zu wählen. Kann die Wahlbenachrichtigung nicht vorgelegt werden, können Wählerinnen und Wähler alternativ den Personalausweis oder den Reisepass vorzeigen.

Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Annahme bevollmächtigt sein. Die Vollmacht kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.


Kontakt und Anschrift:

Stadt Freudenberg
Die Bürgermeisterin
- Wahlamt -
Mórer Platz 1
57258 Freudenberg

Telefon-Nummer: 02734 43-239
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen zur Wahl auf der Homepage der Stadt Freudenberg unter www.freudenberg-stadt.de. 

Image

Freudenberg Online berichtet seit 2000 aus der Stadt Freudenberg im Kreis Siegen-Wittgenstein und seinen Ortsteilen.

Über uns