Plakate appellieren: Mindestens 1,50 Meter Abstand zu Radlern

Plakate appellieren: Mindestens 1,50 Meter Abstand zu Radlern

Zehn Plakate erinnern die Autofahrer - wie hier in Linden - daran, einen Mindestabstand zu Fahrradfahrern von 1,50 Metern einzuhalten.

Freudenberg. Abstand halten! Seit 2020 ist in der Straßenverkehrsordnung gesetzlich geregelt, dass Autofahrende gegenüber Radfahrenden beim  Überholvorgang innerorts 1,50 Meter und außerhalb der Ortschaft 2 Meter Mindestabstand halten müssen. Um diese Regelung bekannter zu machen, werden auf Initiative der Landesverkehrswacht NRW in Kooperation mit dem Städte- und Gemeindebund NRW und dem Städtetag 4200 Plakate in ganz Nordrhein-Westfalen aufgehängt.

Die Stadt Freudenberg unterstützt diese Aktion aktiv vor Ort und hat insgesamt zehn Plakate innerhalb des Stadtgebietes angebracht, die die Autofahrenden daran erinnern sollen, einen ausreichenden Abstand beim Überholen einzuhalten und sich den schwächeren Verkehrsteilnehmenden gegenüber fair zu verhalten.
Bürgermeisterin Nicole Reschke ist selbst oft mit dem Fahrrad unterwegs und kann aus eigener Erfahrung sagen, wie oft der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten wird. Sie appelliert daher an alle, die im Straßenverkehr unterwegs sind, Rücksicht aufeinander zu nehmen: „Jedes Plakat, das erfolgreich dafür wirbt, den Abstand einzuhalten, ist ein Gewinn für die Verkehrssicherheit.“ Insbesondere, wenn Kinder unterwegs sind oder Fahrräder mit Anhänger, gilt es den Mindestabstand von 2 Metern auch innerorts einzuhalten. Lässt es die Breite der Straße nicht zu, den Abstand einzuhalten, darf nicht überholt werden.

Ziel der Aktion ist es, die Radverkehrssicherheit zu fördern und das Sicherheitsgefühl, insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden, im Straßenverkehr zu verbessern.

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Freudenberg Online berichtet seit 2000 aus der Stadt Freudenberg im Kreis Siegen-Wittgenstein und seinen Ortsteilen.

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