Freudenberg. Die Reform der Grundsteuer ist seit langem beschlossene Sache. Am Donnerstag entscheidet der Stadtrat in seiner letzten Sitzung des Jahres über die so genannte Hebesatzsatzung. Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann auf Grundlage der neuen Regeln erhoben. Aber was steckt eigentlich genau dahinter? Welche Zahlen gelten für Freudenberg? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben, also Grundstücke einschließlich der Gebäude (Grundsteuer B) sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A).
Warum ist die Grundsteuer für die Kommune so wichtig?
Die Grundsteuer kommt direkt der Kommune zugute. Das Geld wird zum Beispiel in Schulen, Kindergärten, aber auch in Straßen oder Radwege investiert. Für Freudenberg sind dies aktuell rund 4,3 Mio. Euro.
Warum muss die Grundsteuer reformiert werden?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass das aktuelle System gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt. Außerdem basiert die Berechnung der bisherigen Grundsteuer auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten, den so genannten Einheitswerten.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Grundsteuer ergibt sich aus der Formel Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Steuermessbetrag x kommunaler Hebesatz = Grundsteuer.
Die Grundsteuerwerte wurden anhand von Bodenrichtwerten, Grundstücksflächen etc. vor rund zwei Jahren durch das Finanzamt ermittelt. Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt, der Hebesatz wird von der Stadt Freudenberg beschlossen.
Welche Hebesätze gelten für die Stadt Freudenberg?
Für Freudenberg gelten – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates – folgende Hebesätze:
Aufkommensneutraler Hebesatz Grundsteuer A: 117 %
Aufkommensneutraler differenzierter Hebesatz Grundsteuer B Wohngrundstück: 713 %
Aufkommensneutraler differenzierter Hebesatz Grundsteuer B Nichtwohngrundstück: 1364 %
Was zählt zu Wohngrundstücken, was zu Nichtwohngrundstücken?
Wohngrundstücke = Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum
Nichtwohngrundstück: Teileigentum, Unbebautes Grundstück, Geschäftsgrundstück, Gemischt genutztes Grundstück, sonstiges bebautes Grundstück
Was heißt „aufkommensneutral“?
Der Steuerertrag der Kommune soll sich insgesamt trotz der Reform nicht wesentlich verändern.
Was heißt „differenziert“?
Der von der Finanzverwaltung ermittelte einheitliche Hebesatz für die Grundsteuer B würde 852 % betragen. Werden die Hebesätze in die beiden Kategorien „Wohngrundstücke“ und „Nichtwohngrundstücke“ aufgeteilt, also differenziert, erhält man die oben genannten Hebesätze. Wohngrundstücke würden im Falle der für die Stadt Freudenberg festgesetzten Werte um 16,3 Prozent entlastet, Nichtwohngrundstücke um 60,1 Prozent zusätzlich belastet.
Diese Be- und Entlastungen beziehen sich aber auf das Gesamtvolumen der Kategorien und gelten nicht für den Einzelfall im Vergleich zu den Vorjahren.
Gibt es so etwas wie ein Durchschnittsgrundstück?
Nein, maßgeblich für die Grundsteuer ist vor allem die Bewertung durch das Finanzamt (= Messbetrag). Die tatsächliche Zahllast hängt also davon ab, ob das Grundstück im Vergleich zu 2024 höher oder niedriger bewertet wurde. Durch die Differenzierung werden Wohngrundstücke grundsätzlich geringer besteuert werden als bei der Anwendung des einheitlichen Hebesatzes. Im Einzelfall kann dies aufgrund der genannten Bewertung aber dennoch zu einer höheren Zahllast führen.
Drei Beispiele:
Art | Messbetrag | Grundsteuer 2024 | Messbetrag 2025 | Grundsteuer 2025 differenziert | Grundsteuer 2025 undifferenziert |
Grundstück 1 EFH | 86,81 € | 564,27 € | 73,07 € | 520,99 € | 622,56 € |
Grundstück 2 EFH | 12,36 € | 80,34 € | 33,98 € | 242,28 € | 289,51 € |
Grundstück 3 EFH | 94,25 € | 612,63 € | 57,07 € | 406,91 € | 486,24 € |
Inwiefern ist die Grundsteuerreform eine Steuererhöhung?
Die Grundsteuerreform ist eine Lastenverschiebung zwischen einzelnen Steuerpflichtigen, das Gesamtaufkommen für die Stadt Freudenberg bleibt aber nahezu gleich und geht tatsächlich mit keiner Steuererhöhung einher.
Wer ist Ansprechpartner bei Unstimmigkeiten und Rückfragen?
Die Mitarbeitenden der Kämmerei der Stadt Freudenberg stehen ab Januar 2025 unter der extra eingerichteten Hotline 02734/43-222 oder per E-Mail an