Erster Fall von Geflügelpest in Siegen nachgewiesen

Siegen-Wittgenstein. (31.10.2022) Im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es den ersten bestätigten Fall von Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – unter Nutztieren. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das  Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, am heutigen Montag bestätigt. Betroffen ist eine Hobbyhaltung in einem Stadtteil von Siegen. Der Tierhalter hatte Hühner aus einem Betrieb im Oberbergischen Kreis erhalten, in dem das Geflügelpestvirus inzwischen ebenfalls nachgewiesen wurde. Dieser hatte die Hühner am 21. Oktober erworben. Am 25. Oktober traten bei den neu erworbenen Tieren erste Symptome auf. Einen Tag später verstarb das erste Huhn; bei weiteren traten Atemwegssymptome wie Niesen auf.

 

Siegen-Wittgenstein. (31.10.2022) Im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es den ersten bestätigten Fall von Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – unter Nutztieren. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das  Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, am heutigen Montag bestätigt. Betroffen ist eine Hobbyhaltung in einem Stadtteil von Siegen. Der Tierhalter hatte Hühner aus einem Betrieb im Oberbergischen Kreis erhalten, in dem das Geflügelpestvirus inzwischen ebenfalls nachgewiesen wurde. Dieser hatte die Hühner am 21. Oktober erworben. Am 25. Oktober traten bei den neu erworbenen Tieren erste Symptome auf. Einen Tag später verstarb das erste Huhn; bei weiteren traten Atemwegssymptome wie Niesen auf. Der Tierhalter hat umgehend das Kreisveterinäramt verständigt, das Proben entnehmen und erste Maßnahmen einleiten konnte.

Aufgrund der in dem abgebenden Betrieb im Oberbergischen Kreis bestätigten Vogelgrippe wurden die 24 betroffenen Tiere in Siegen bereits am Wochenende getötet. Weil ein benachbarter Hobbytierhalter ebenfalls Hühner aus dem betroffenen Betrieb in unserer Nachbarregion erhalten hatte, wurden auch seine 14 Tiere bereits euthanasiert. Anschließend wurden die Ställe desinfiziert. Die epidemiologischen Ermittlungen des Kreisveterinäramtes laufen. So wurden eine 3-Kilometer-Schutzzone und eine 10-Kilomter-Überwachungszone eingerichtet. Alle Geflügelhaltungen in diesem Bereich werden derzeit ermittelt.

In der Schutzzone müssen alle Geflügelhaltende z.B. ihr Geflügel in geschlossenen Ställen beziehungsweise Schutzvorrichtungen unterbringen, so dass sie vor einem Eintrag der Geflügelpest durch Wildvögel geschützt sind. Zudem haben tierhaltende Betriebe dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und die Zahl der verendeten gehaltenen Vögel, sowie jede Veränderung anzuzeigen. Gemeldet werden sollen, neben Hühnern, Bestände von Enten, Puten, Gänsen und Wachteln.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, ist es unbedingt erforderlich, dass die Geflügelhaltenden die Schutzmaßnahmen beachten und dem Veterinäramt sofort melden, wenn im Geflügelbestand vermehrt kranke oder tote Tiere auffallen. Die anzeigepflichtige Geflügelpest wird durch krankmachende Vogelgrippe-Viren (HPAI-Viren) verursacht. Die Viren werden durch Wildvögel, in der Regel durch Wassergeflügel wie beispielsweise Enten und Gänse, in Hausbestände übertragen. Die Übertragungswege können vielseitig sein, etwa über Ausscheidungen oder die gemeinsame Nutzung von Wasserquellen durch Haus- oder Wildgeflügel. Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist äußerst gering! Nur wer intensiven direkten Kontakt zu schwer erkranktem Geflügel hat, gilt als gefährdet.

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