Welche Bäume bleiben geschützt? Kreis legt neuen Entwurf aus

Welche Bäume bleiben geschützt? Kreis legt neuen Entwurf aus

Der überarbeitete Entwurf der Naturdenkmalverordnung liegt ab sofort bis zum 13. März aus bzw. ist online einsehbar.

Kreisgebiet. Der Kreis Siegen-Wittgenstein schützt seit dem Jahr 2001 bedeutsame Naturdenkmale wie Bäume, Felsen und andere geschützte Landschaftsbestandteile seiner elf Städte und Gemeinden. Nachdem bereits im Jahr 2023 ein veränderter Entwurf der Verordnung öffentlich ausgelegt wurde, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 12. Dezember 2025 einen erneut überarbeiteten Entwurf beschlossen.

Dieser wird nun bis zum 13. März erneut öffentlich ausgelegt. Das Plangebiet der Verordnung erstreckt sich auf Schutzobjekte und Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie des Geltungsbereiches der Bebauungspläne der elf Städte und Gemeinden des Kreises.

Im Stadtgebiet Freudeberg werden insgesamt 14 Bäume und Baumgruppen beschrieben, die in die Liste der Naturdenkmale aufgenommen, belassen oder aus ihr gestrichen werden sollen. Dazu gehören zum Beispiel die beiden Linden an der Bahnhofstraße 45, die "aufgrund ihrer Eigenart eine besondere ortsbildprägende Funktion einnehmen" oder eine Linde an der Krottorfer Straße 46, die aufgrund ihrer Lage und der zu erwartenden Schäden am Wohnhaus nicht mehr geschützt werden soll. 

Der Entwurf der Verordnung kann >>hier eingesehen werden. Bis zum 13. März besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Inhalte der Planung sowie über deren voraussichtliche Auswirkungen zu informieren und sich zu individuellen Fragestellungen beraten zu lassen. Gleichzeitig können Anregungen, Vorschläge oder Bedenken vorgebracht werden. Über die vorgetragenen Stellungnahmen entscheidet zu gegebener Zeit der Kreistag des Kreises Siegen-Wittgenstein.

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Freudenberg Online berichtet seit 2000 aus der Stadt Freudenberg im Kreis Siegen-Wittgenstein und seinen Ortsteilen.

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