Siegen-Wittgenstein. Der Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein will den Klimaschutz konsequent fördern. Im Fokus stehen dabei vor allem die Gebäude der Kirchengemeinden, da hier 80 Prozet der Treibhausgasemissionen entstehen. Nun soll eine neue Klimarichtlinie den Weg zu Fördergeldern ebnen. Mit dem 1. Januar 2026 tritt die neue Richtlinie zur Verwendung der Klimapauschale im Ev. Kirchenkreis in Kraft.
Damit löst sie die vorläufige Richtlinie ab, die auf der Wintersynode 2023 beschlossen wurde. Nun geht der Kirchenkreis den nächsten Schritt: Kern der neuen Richtlinie ist die konsequente Ausrichtung der Förderhöhe an die dadurch erzielte Reduktion von Treibhausgasen, die Ausweitung der Fördermöglichkeiten auf die Handlungsfelder Mobilität, Beschaffung und Kirchenland sowie der Solidaritätsgedanke.
Die zweckgebundene Klima-Rücklage wird jährlich mit vier Prozent der Kirchensteuereinnahmen befüllt. Bislang konnten nur Kirchengemeinden auf sie zugreifen und zwar ausschließlich für Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden. Daher waren zum Beispiel bislang weder die Errichtung einer PV-Anlage oder Klimaschutzmaßnahmen an Kitas im Kirchenkreis förderfähig. Künftig können alle Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden und auch die Handlungsfelder Gebäude, Mobilität, Beschaffung und Kirchenland mit Fördermitteln bedacht werden. Die Mittel des Klimafonds stehen künftig allen Körperschaften und Einrichtungen im Kirchenkreis zur Verfügung. Den Kirchengemeinden steht weiterhin der für sie bislang zweckgebunden zurückgelegte Anteil aus den Jahren 2024 und 2025 zur Verfügung, sofern sie Anträge bis Ende 2027 stellen.
Thomas Steinle, Vorsitzende des Umweltausschusses, wies während der Wintersynode darauf hin, dass es Ziel der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) sei, auf der Basis der Treibhausgas-Emission des Jahres 2023 um 90 Prozent bis 2035 zu reduzieren. 2045 wolle die EKvW klimaneutral sein.
