Alchen. (26.07.2022) Das schwere Unglück beim Alcher Backesfest am 8. September 2019 ist juristisch abgeschlossen. Wie das Landgericht Siegen mitteilte, wurde das Verfahren eingestellt. Das Gericht hat mit den gesetzlich vorgeschriebenen Zustimmungen – unter Abwägung des im unteren Bereich der Fahrlässigkeit anzusiedelnden Schuldvorwurfs und des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung sowie im Hinblick auf die nunmehr erfolgte geständige Einlassung – dem Angeklagten die Auflage erteilt, einen Geldbetrag in Höhe von 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Da der Angeklagte die Auflagen bereits erfüllt hat, ist das Verfahren formal abgeschlossen.
Alchen. (26.07.2022) Das schwere Unglück beim Alcher Backesfest am 8. September 2019 ist juristisch abgeschlossen. Wie das Landgericht Siegen mitteilte, wurde das Verfahren eingestellt. Das Gericht hat mit den gesetzlich vorgeschriebenen Zustimmungen – unter Abwägung des im unteren Bereich der Fahrlässigkeit anzusiedelnden Schuldvorwurfs und des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung sowie im Hinblick auf die nunmehr erfolgte geständige Einlassung – dem Angeklagten die Auflage erteilt, einen Geldbetrag in Höhe von 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Da der Angeklagte die Auflagen bereits erfüllt hat, ist das Verfahren formal abgeschlossen.