Freudenberg. (29.08.2022) Für Kinder, die bis zum 30.09.2023 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August 2023 (Schuljahr 2023/24) die Schulpflicht. Das Anmeldeverfahren für die Lernanfänger des Schuljahres 2023/24 findet an den Grundschulen der Stadt Freudenberg an folgenden Tagen statt:
Freudenberg. (29.08.2022) Für Kinder, die bis zum 30.09.2023 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August 2023 (Schuljahr 2023/24) die Schulpflicht. Das Anmeldeverfahren für die Lernanfänger des Schuljahres 2023/24 findet an den Grundschulen der Stadt Freudenberg an folgenden Tagen statt:
- Grundschule Alchen 21.09., 22.09. und 26.09.2022
- Grundschule Am Alten Flecken 21.09. bis 29.09.2022
- Grundschule Büschergrund 28.09. und 29.09.2022
- Grundschule Oberfischbach 22.09. bis 27.09.2022
Die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder werden schriftlich über das Anmeldeverfahren informiert.
Kinder, die nach dem o.g. Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern. Eltern, die ihr Kind vorzeitig einschulen möchten, werden gebeten, sich mit der jeweiligen Grundschule in Verbindung zu setzen.
Auskunft zum Anmeldeverfahren erteilen die Grundschulen und die Stadtverwaltung.