Freudenberg. (11.12.2021) Ab Montag, 13. Dezember, gilt für Besucherinnen und Besucher des Freudenberger Rathauses die 3G-Regelung. Das heißt: Zutritt ist nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich. Die Negativtestung durch einen offiziellen Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die Negativtestung durch einen PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Alle Besucherinnen und Besucher sind aufgefordert, einen zertifizierten Nachweis mit einem entsprechenden Ausweisdokument bei Betreten des Rathauses vorzuzeigen. Die Kontrolle übernimmt die bzw. der jeweilige Besuchsempfänger(in). Weiterhin müssen Besucherinnen und Besucher innerhalb des Verwaltungsgebäudes einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske tragen.
Bürgermeisterin Nicole Reschke bittet darum, Angelegenheiten verstärkt telefonisch oder schriftlich bzw. per E-Mail zu erledigen. Weiterhin können eine Vielzahl von Dienstleistungen über das Bürgerservice-Portal auf der Homepage (www.freudenberg-stadt.de) genutzt werden. Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung gilt die 3G-Regelung bereits aufgrund der landesweit gültigen Vorgabe am Arbeitsplatz.